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Art 97 BayPVG (Bayern) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bayerisches Personalvertretungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. Mai 1974 in Kraft.

(2) Art. 96a tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.

[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 29. April 1974 (GVBl. S. 157). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.