Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern
BayOeRVNeuOGArt 10 Vertretung
Stand: 25.08.2026
Die Anstalt wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand, gegenüber den Mitgliedern des Vorstands durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vertreten.