Die Anstalt wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand, gegenüber den Mitgliedern des Vorstands durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vertreten.
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Die Anstalt wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand, gegenüber den Mitgliedern des Vorstands durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vertreten.