Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung Vom 23. Oktober/24. November 1978
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Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern,