Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung Vom 22. Januar/6. Februar 1986
BayNdsArchVStVArt 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt.