Gesetze / Landesrecht Bayern / BayNdsArchVStV
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung Vom 22. Januar/6. Februar 1986
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Mitgliedschaft
- Art. 2 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2a Übergangsbestimmungen
- Art. 3 Kündigung des Staatsvertrags
- Art. 4 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
08.04.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Art. 1 des Staatsvertrags vom 8. April 2022 (GVBl. S. 658, 724)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.