Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Schnödhof“
BayNatSchnoedV§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Das Altwasser einschließlich der weiteren Uferzonen südlich der Donaustufe Bertoldsheim wird unter der Bezeichnung „Donaualtwasser Schnödhof“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.