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§ 1 BayNatSchnoedV (Bayern) — Schutzgegenstand

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Schnödhof“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Altwasser einschließlich der weiteren Uferzonen südlich der Donaustufe Bertoldsheim wird unter der Bezeichnung „Donaualtwasser Schnödhof“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.