Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Naturschutzgesetz
BayNatSchGArt 29 Sportliche Betätigung
Stand: 25.08.2026
Zum Betreten im Sinn dieses Teils gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.