Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den „Naturpark Spessart“ BayRS 791-5-2-U [Stand: 1.9.1998]
BayNParkV1982_614§ 1 Schutzgegenstand
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/1#abs-1 (1) Das 171 000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Spessarts in der Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/1#abs-2 (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnungen „Naturpark Spessart“.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_614/1#abs-3 (3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Spessart“ mit Sitz in Aschaffenburg.