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§ 1 BayNParkV1982_614 (Bayern) — Schutzgegenstand

Verordnung über den „Naturpark Spessart“ BayRS 791-5-2-U [Stand: 1.9.1998]

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das 171 000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Spessarts in der Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.

(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnungen „Naturpark Spessart“.

(3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Spessart“ mit Sitz in Aschaffenburg.