Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den „Naturpark Bayerische Rhön“ BayRS 791-5-3-U [Stand: 1.9.1998]

BayNParkV1982_1069

§ 1 Schutzgegenstand

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_1069/1#abs-1 (1) Das 124000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet der Bayerischen Rhön in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_1069/1#abs-2 (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Bayerische Rhön“.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayNParkV1982_1069/1#abs-3 (3) Träger des Naturparks ist der Zweckverband „Naturpark Bayerische Rhön“ mit Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale.

§ 2