nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BayNParkV1982_1069 (Bayern) — Schutzgegenstand

Verordnung über den „Naturpark Bayerische Rhön“ BayRS 791-5-3-U [Stand: 1.9.1998]

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das 124000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet der Bayerischen Rhön in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.

(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Naturpark Bayerische Rhön“.

(3) Träger des Naturparks ist der Zweckverband „Naturpark Bayerische Rhön“ mit Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale.