Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Modellregionengesetz

BayMoG

Art 2 Modellregionen, Verordnungsermächtigung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Als Modellregion können durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration festgesetzt werden

1. Landkreise, auch soweit es um Freistellungen für staatliche Landratsämter geht,

2. kreisfreie Gemeinden,

3. kreisangehörige Gemeinden und

4. Verwaltungsgemeinschaften.

Je Regierungsbezirk soll mindestens eine Modellregion festgesetzt werden. Ein Anspruch auf Festsetzung als Modellregion besteht nicht.

Art 1 Art 3