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Art 2 BayMoG (Bayern) — Modellregionen, Verordnungsermächtigung

Bayerisches Modellregionengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Modellregion können durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration festgesetzt werden

1. Landkreise, auch soweit es um Freistellungen für staatliche Landratsämter geht,

2. kreisfreie Gemeinden,

3. kreisangehörige Gemeinden und

4. Verwaltungsgemeinschaften.

Je Regierungsbezirk soll mindestens eine Modellregion festgesetzt werden. Ein Anspruch auf Festsetzung als Modellregion besteht nicht.