Gesetze / Landesrecht Bayern / Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums
BayMaximGrUrkVolltext I.
Stand: 25.08.2026
Zur Dotation der beschlossenen Stiftung bestimmen Wir:
I. das hiefür nach Anordnung Unseres Herrn Vaters erbaute, am östlichen Ende der neuen Maximilianstraße in Unserer Haupt- und Residenzstadt München gelegene Gebäude nebst Zubehör;
II. die gesamte Mobiliareinrichtung des Stiftungsgebäudes samt den Attributen für die stiftungsmäßigen Bildungszwecke, sowie die dortselbst eingerichtete Galerie von dreißig Ölgemälden und die dort befindliche Sammlung von vierundzwanzig marmornen Büsten;
III. ein in der Kodizillarverfügung Seiner Majestät des Königs Maximilian II. vom 16.April 1860 ausgesetztes, verzinslich anzulegendes Kapital von 800 000 Gulden (1 371 428 M 57 Pfg).