nu:legal · recht.nulegal.eu

Volltext BayMaximGrUrk (Bayern) — I.

Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Dotation der beschlossenen Stiftung bestimmen Wir:

I. das hiefür nach Anordnung Unseres Herrn Vaters erbaute, am östlichen Ende der neuen Maximilianstraße in Unserer Haupt- und Residenzstadt München gelegene Gebäude nebst Zubehör;

II. die gesamte Mobiliareinrichtung des Stiftungsgebäudes samt den Attributen für die stiftungsmäßigen Bildungszwecke, sowie die dortselbst eingerichtete Galerie von dreißig Ölgemälden und die dort befindliche Sammlung von vierundzwanzig marmornen Büsten;

III. ein in der Kodizillarverfügung Seiner Majestät des Königs Maximilian II. vom 16.April 1860 ausgesetztes, verzinslich anzulegendes Kapital von 800 000 Gulden (1 371 428 M 57 Pfg).