Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Lobbyregistergesetz
BayLobbyRGArt 7 Bericht und Evaluation
Stand: 25.08.2026
Der Landtag überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und veröffentlicht die Ergebnisse der Überprüfung.