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Art 7 BayLobbyRG (Bayern) — Bericht und Evaluation

Bayerisches Lobbyregistergesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Landtag überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und veröffentlicht die Ergebnisse der Überprüfung.