Gesetze / Landesrecht Bayern / Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
BayLTGeschO§ 37 Parlamentarisches Kontrollgremium
Stand: 25.08.2026
Der Landtag wählt ein Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) nach den Vorschriften des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (PKGG). Die Bestimmungen über die Ausschüsse gelten entsprechend, so weit im Gesetz und in der Geschäftsordnung des PKG nichts anderes geregelt ist.