Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
BayLRAuszGAV§ 10
Stand: 25.08.2026
Die Bayerische Rettungsmedaille und die Silbermedaille der öffentlichen Belobigung werden am weiß-blauen Band auf der linken oberen Brustseite getragen.