Gesetze / Landesrecht Bayern / Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze
BayLGAendV3Art 2
Stand: 25.08.2026
Für den in Artikel 3 bis 26 festgelegten Verlauf der neuen Landesgrenze sind die Anlagen 1 bis 25 zu diesem Staatsvertrag und die dort aufgeführten Katasterunterlagen über die Festlegung der Landesgrenzpunkte in den Liegenschaftskatastern von Bayern und Baden-Württemberg maßgebend.
[Amtl. Anm.:] Vom Abdruck wird abgesehen, siehe Artikel 29.