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Art 17 BayLBG (Bayern) — Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:

1. das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder

2. das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder

3. das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.