Gesetze / Landesrecht Bayern / Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern BayRS 01-5-1-K/WK
BayKonkEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und der Bayrische Staat haben, vom gleichen Verlangen beseelt, die Lage der katholischen Kirche in Bayern auf eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Weise und dauernd neu zu ordnen, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.