Gesetze / Landesrecht Bayern / Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern BayRS 01-5-1-K/WK BayKonk § 1 Stand: 25.08.2026 Bayern23 Fassungen Der Bayerische Staat gewährleistet die freie und öffentliche Ausübung der katholischen Religion.