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Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern BayRS 01-5-1-K/WK
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Bayerische Staat gewährleistet die freie und öffentliche Ausübung der katholischen Religion.