Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Klimaschutzgesetz
BayKlimaGArt 13 Koordinierungsstab
Stand: 25.08.2026
Als Steuerungs- und Kontrollinstanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 besteht ein Koordinierungsstab Klimaschutz aus Staatskanzlei und Staatsministerien. Er überwacht die Einhaltung der landesbezogenen Minderungsbeiträge und entwickelt Vorschläge zur Fortentwicklung der geeigneten Maßnahmen. Das Staatsministerium unterrichtet den Ministerrat über die Ergebnisse.