Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Klimaschutzgesetz
BayKlimaGArt 12 Ausschluss der Klagbarkeit
Stand: 25.08.2026
Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf Grund dieses Gesetzes nicht begründet. Sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen erfolgen nach Maßgabe des Staatshaushalts.