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BayKlimaG

Art 11 Bayerischer Klimaschutzpreis

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz verleiht jährlich einen Klimaschutzpreis an Personen, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Jeder kann gegenüber dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Staatsministerium) einen anderen für diesen Preis vorschlagen.

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