Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
BayKiBiGArt 22 Umfang des Förderanspruchs des Trägers einer Kindertageseinrichtung
Stand: 25.08.2026
Der Träger hat gegenüber den Gemeinden einen Anspruch in Höhe der staatlichen Förderung an die Gemeinden erhöht um einen Eigenanteil der Gemeinden. Der jährliche Eigenanteil der Gemeinde pro Kind errechnet sich als Produkt aus Basiswert ohne Erhöhung nach Art. 23 Abs. 1, Buchungszeit- und Gewichtungsfaktor.