Hinterlegungsgeschäfte sind Angelegenheiten der Justizverwaltung. Sie werden in der Regel von Beamten der Fachlaufbahn Justiz, die für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind, wahrgenommen.
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Hinterlegungsgeschäfte sind Angelegenheiten der Justizverwaltung. Sie werden in der Regel von Beamten der Fachlaufbahn Justiz, die für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind, wahrgenommen.