Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Haushaltsordnung
BayHOArt 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Stand: 25.08.2026
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II dieses Gesetzes sinngemäß anzuwenden.