Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
BayHIGArt 116 Rechtsstellung und Organisation
Stand: 25.08.2026
Die Studierendenwerke sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Organe der Studierendenwerke sind die Vertretungsversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.