Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Haus der Bayerischen Geschichte

BayHGV

§ 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayHGV/1#abs-1 (1) Das Haus der Bayerischen Geschichte untersteht dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (Staatsminister) und ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium) eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayHGV/1#abs-2 (2) Das Haus der Bayerischen Geschichte hat seinen Sitz in Augsburg.

§ 2