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§ 1 BayHGV (Bayern)

Verordnung über das Haus der Bayerischen Geschichte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Haus der Bayerischen Geschichte untersteht dem Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (Staatsminister) und ist dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Staatsministerium) eingegliedert.

(2) Das Haus der Bayerischen Geschichte hat seinen Sitz in Augsburg.