Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Fraktionsgesetz
BayFraktGArt 11 Richtlinien zur Wirtschaftsführung
Stand: 25.08.2026
Das Landtagspräsidium regelt im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Einzelheiten zur Wirtschaftsführung der Fraktionen durch Richtlinien.