Das Landtagspräsidium regelt im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Einzelheiten zur Wirtschaftsführung der Fraktionen durch Richtlinien.
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Das Landtagspräsidium regelt im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Einzelheiten zur Wirtschaftsführung der Fraktionen durch Richtlinien.