Gesetze / Landesrecht Bayern / BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz
BayFoGArt 3 Stellung im Rechtsverkehr
Stand: 25.08.2026
Der Fonds ist nicht rechtsfähig. Er kann unter seinem Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Fonds ist München.