Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Errichtung eines Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in München
BayFachlAIEV§ 1
Stand: 25.08.2026
Für die Ausbildung von Fachlehrern wird ein Staatsinstitut mit dem Sitz in München errichtet. Es führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern“.