Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachV-btuD)
BayFachVbtuD§ 28 Abschluss einer Maßnahme
Stand: 25.08.2026
Eine Maßnahme der modularen Qualifizierung, die fachlich theoretische Inhalte vermittelt, schließt mit einer mündlichen Prüfung, die übrigen Maßnahmen mit einer Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme (Teilnahmebescheinigung) ab.