nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 28 BayFachVbtuD (Bayern) — Abschluss einer Maßnahme

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst (Fachverordnung bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst – FachV-btuD)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Maßnahme der modularen Qualifizierung, die fachlich theoretische Inhalte vermittelt, schließt mit einer mündlichen Prüfung, die übrigen Maßnahmen mit einer Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme (Teilnahmebescheinigung) ab.