Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK

BayFachVBibl

§ 8 Ausbildungseinrichtungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die fachtheoretische Ausbildung wird an den Ausbildungseinrichtungen durchgeführt. Ausbildungseinrichtungen sind bei einem vorgesehenen Einstieg

1. in der zweiten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern,

2. in der dritten Qualifikationsebene die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen,

3. in der vierten Qualifikationsebene die Staatsbibliothek – Bibliotheksakademie Bayern.

§ 7 § 9