Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Bibliothekswesen (FachV-Bibl)FachV-Bibl BayRS 2038-3-1-10-I/WK
BayFachVBibl§ 27 Mündliche Prüfung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayFachVBibl/27#abs-1 (1) Die mündliche Prüfung findet in engem zeitlichen Rahmen zur schriftlichen Prüfung statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayFachVBibl/27#abs-2 (2) Für die Abnahme der mündlichen Prüfung werden eine oder mehrere Prüfungskommissionen mit je drei Prüfern bzw. Prüferinnen gebildet.