Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen der Fachakademien
BayFachAkadAusbVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des Art. 14 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, folgende Verordnung: