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Eingangsformel BayFachAkadAusbV (Bayern)

Verordnung über die Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen der Fachakademien

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des Art. 14 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, folgende Verordnung: