Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die staatlichen Zuschüsse für Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge in kirchlicher Trägerschaft

BayFHSchkiTraeV

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayFHSchkiTraeV/2#abs-1 (1) Die Zuschüsse werden nach Maßgabe des Staatshaushalts und unter Berücksichtigung von Leistungen des Bundes nach dem Hochschulbauförderungsgesetz gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayFHSchkiTraeV/2#abs-2 (2) Maßnahmen werden nur im Rahmen der staatlichen Kostenrichtwerte bezuschußt.

§ 1 § 3