Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die staatlichen Zuschüsse für Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge in kirchlicher Trägerschaft
BayFHSchkiTraeV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Errichtung umfaßt alle Maßnahmen, die dem Grunde nach zum Ausbau und Neubau im Sinn des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ (Hochschulbauförderungsgesetz) gehören.