Die Errichtung umfaßt alle Maßnahmen, die dem Grunde nach zum Ausbau und Neubau im Sinn des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ (Hochschulbauförderungsgesetz) gehören.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Errichtung umfaßt alle Maßnahmen, die dem Grunde nach zum Ausbau und Neubau im Sinn des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ (Hochschulbauförderungsgesetz) gehören.