Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Verordnung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit

BayFGV

§ 5 Gebührenerhebung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) werden Gebühren erhoben. Die Gebühr beträgt

1. 1 350 € für die Anerkennung eines Studiengangs nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BtRegV, eines Aus- oder Weiterbildungsgangs nach § 5 Abs. 3 BtRegV oder eines vollständigen Sachkundelehrgangs nach § 8 Abs. 1 BtRegV,

2. 675 € für die Anerkennung eines einzelnen Moduls nach § 8 Abs. 6 BtRegV und

3. 675 € bis 1 350 € für die Anerkennung mehrere Module.

Bei der Verlängerung der Anerkennung nach § 8 Abs. 5 BtRegV kann die Gebühr um ein Drittel ermäßigt werden.

§ 4 § 6