Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Ehrenzeichengesetz
BayEzGArt 5 Ehrenzeichenstatut
Stand: 25.08.2026
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erlässt die Staatsregierung. Darin sind auch die Aberkennung der Ehrenzeichen bei Unwürdigkeit der Ausgezeichneten und ihre Folgen zu regeln.